Infos zur  Verordnung


Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Trainings ganzheitlich auf die Teilnehmer mit krankheitsbedingten Einschränkungen bzw. drohender Behinderung. Außerdem wird eine Stärkung der Eigenverantwortung sowie eine Erleichterung der sozialen Integration erreicht.

Die nicht das Ärzte-Budget belastende Verordnung

( Muster/ Formblatt56) - ist die Grundlage zur Leistungsübernahme durch die Kostenträger/ Krankenkasse  und muss unbedingt enthalten:

  • Diagnose nach ICD 10 mit Art und Schwertgrad der Funktion-/Belastungseinschränkung
  • Angabe von Prognose, Begleiterkrankungen und Kontraindikationen
  • Rehabilitationsziel
  • Empfehlung zur Gymnastik - in der Regel 50, bei chronisch Kranken 120 Übungseinheiten